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Betriebliche Altersvorsorge in der Metall- und Elektrobranche


Die Funktionsweise der betrieblichen Altersversorgung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen eine Vereinbarung zur Umwandlung von Teilen des Bruttolohnes (Entgeltumwandlungsvereinbarung) zu Gunsten der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber überweist den vereinbarten Betrag gemäß vereinbarter Zahlungsweise an die Versicherungsgesellschaft. Auch vermögenswirksame Leistungen können so angelegt werden. Dem Arbeitnehmer ist es während der gesamten Laufzeit vorbehalten, Änderungen innerhalb der Entgeltumwandlungsvereinbarung vorzunehmen. Beispielsweise kann die Höhe der Beitragszahlung verändert werden oder auch die Beitäge für unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Die späteren Leistungen (Rente oder Kapital) erhält der Arbeitnehmer von der Versicherungsgesellschaft direkt überwiesen.
Die Direktversicherung
In Deutschland hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, seinen Beschäftigten die Umwandlung eines Teils vom Lohn oder Gehalt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu ermöglichen. Beliebtestes Produkt hierfür ist die Direktversicherung. Sie ist individuell gestaltbar und bietet eine hohe staatliche Förderung. Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine besondere Art der Lebensversicherung. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Der Beitrag kann vom Arbeitgeber getragen oder vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert werden. Auch eine Teilung zwischen Chef und Mitarbeiter ist möglich.
Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht und damit deren Anlagebeschränkungen. So werden die Ansprüche der Beschäftigten gesichert.


Die Pensionskasse
Die Pensionskasse ähnelt einer Lebensversicherung und wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Der Arbeitgeber schließt zugunsten des Arbeitnehmers eine Versicherung ab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er die Betriebsrente allein finanzieren muss: Der Beitrag kann von Chef und Mitarbeiter gemeinsam aufgebracht werden oder der Mitarbeiter finanziert seine Altersvorsorge im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Pensionskassen unterliegen wie die Direktversicherung der staatlichen Versicherungsaufsicht.

Die Unterstützungskasse
Sie ist individuell gestaltbar und bietet die Möglichkeit der Einzahlung von steuerfreien Beiträgen in unbegrenzter Höhe.

Leitende Angestellte, Besserverdienende und alle Personen, die z. B. im Rahmen der Zusatzversorgung (ZVK/VBL) die steuerlichen Freibeträge bereits ausgeschöpft haben, können über die Unterstützungskasse weitere Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung einbringen.

Freie Wahl zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalzahlung. Entscheiden Sie sich für die Kapitalauszahlung, können Sie mit der Abfindungsregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz (Fünftelung) einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil nutzen. Rentenbeginn nach Wahl (ab dem 62. Lebensjahr). Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Fortführung des Vertrages bei Zustimmung des neuen Arbeitgebers möglich.

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