Betriebliche Altersvorsorge in der Metall- und Elektrobranche
Die Funktionsweise der betrieblichen Altersversorgung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen eine Vereinbarung zur Umwandlung von Teilen des Bruttolohnes (Entgeltumwandlungsvereinbarung) zu Gunsten der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber überweist den vereinbarten Betrag gemäß vereinbarter Zahlungsweise an die Versicherungsgesellschaft. Auch vermögenswirksame Leistungen können so angelegt werden. Dem Arbeitnehmer ist es während der gesamten Laufzeit vorbehalten, Änderungen innerhalb der Entgeltumwandlungsvereinbarung vorzunehmen. Beispielsweise kann die Höhe der Beitragszahlung verändert werden oder auch die Beitäge für unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Die späteren Leistungen (Rente oder Kapital) erhält der Arbeitnehmer von der Versicherungsgesellschaft direkt überwiesen.
Die Direktversicherung
In Deutschland hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, seinen Beschäftigten die Umwandlung eines Teils vom Lohn oder Gehalt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu ermöglichen. Beliebtestes Produkt hierfür ist die Direktversicherung. Sie ist individuell gestaltbar und bietet eine hohe staatliche Förderung. Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine besondere Art der Lebensversicherung. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Der Beitrag kann vom Arbeitgeber getragen oder vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert werden. Auch eine Teilung zwischen Chef und Mitarbeiter ist möglich.Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht und damit deren Anlagebeschränkungen. So werden die Ansprüche der Beschäftigten gesichert.